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   OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96   

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OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96 (https://dejure.org/1996,6913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.1996 - 12 L 3611/96 (https://dejure.org/1996,6913)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 1996 - 12 L 3611/96 (https://dejure.org/1996,6913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 2 A 750/94
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 28.09.1995 - 12 L 2034/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo; Albaner; Mitgliedschaft in der LDK; Deserteur;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Albanische Volkszugehörige sind im Kosovo weiterhin einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt (Fortschreibung zu den Urteilen des 12. Senats vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und 23. Mai 1996 - 12 L 3389/95 -).

    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten der Sache nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt sind und daß auch die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen.

    Eine gegenüber den Urteilen des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95-) und 23. Mai 1996 (- 12 L 1496/96 -) entscheidungserhebliche Veränderung ergibt sich schließlich auch nicht angesichts der fortdauernden Berichte über Geld- und Warenbeschlagnahmen und sonstigen administrativen Maßnahmen, welche sich auf die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Kosovoalbaner beziehen (Auswärtiges Amt, Lagebericht (Stand: 20 Mai 1996) über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Bundesrepublik Jugoslawien vom 4. Juni 1996; Auswärtiges Amt, Auskunft vom 25. März 1996 an VG Ansbach; Amnesty International, Auskunft vom 7. Mai 1996 an VG München; Amnesty International, Auskunft vom 13. Mai 1996 an VG Augsburg; Internationale Gesellschaft für Menschenrecht, Dokumentation "Apartheid und ethnische Säuberung im Kosovo.

    Das Verwaltungsgericht vernachlässigt zunächst, daß die herangezogenen Passagen aus der Urteil des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) (S. 80 ff, insb. 82 f) bezogen sind auf die Frage, ob der serbische Staat ein Verfolgungsprogramm verfolgt, das nach den heranzuziehenden Maßstäben unabhängig von einer bestimmten Zahl an Referenz- oder Vergleichsfällen auf eine gruppengerichtete Verfolgung schließen lassen könnte; zu der asylerheblichen Intensität verhält sich der Senat an anderer Stelle des Urteils.

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - ausgeführt:.

    Zur Frage, welche Bedeutung dieser Entscheidung beizumessen ist, hat der Senat in seinem Urteil vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) u.a. ausgeführt:.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen; hiervon geht - mit Recht - auch das Verwaltungsgericht aus.

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Der Senat hat dabei auch nicht den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/1827/89 -, BVerfGE 83, 216 ) "verkannt", (Urteilsabdruck S. 28 f).

    "Diese Verwaltungsgerichte machen ferner geltend (VG Stade, Urt. vom 17. Mai 1995 - 2 A 5322/93 -, 17 f; VG Aachen, Urt. vom 23. März 1995 - 1 K 697/94.A -, 90 f; in diese Richtung s.a. VG Lüneburg, Urt. vom 22. August 1995 - 7 A 589/94 -, 23), daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine gruppengerichtete Verfolgung u.a. von Belang sei, ob die Gruppenangehörigen "ganz allgemein Unterdrückungen und Nachstellungen ausgesetzt sind, mögen diese auch noch nicht von einer Schwere sein, die die Annahme politischer Verfolgung begründet" (BVerfG, Beschl. vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 233).

    Sie sind indes nicht zu beziehen auf die Frage, ob der in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 233 f, das seinerseits an Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urt. vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 -, BVerwGE 70, 232, 233 f; Urt. vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31, 34) anknüpfte) vom Bundesverwaltungsgericht anerkannte und ausgeformte Übergangsbereich (BVerwG, Urt. vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367, 376) erreicht ist.

    Bei diesem Versuch einer dogmatischen Einordnung dieses Übergangsbereichs verkennt der Senat nicht, daß die herangezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216), nach der mit der Figur der an die Gruppenzugehörigkeit anknüpfenden Einzelverfolgung den vielgestaltigen Realitäten politischer Verfolgung Rechnung getragen werden sollte und durch die auch solche Unterdrückungen und Nachstellungen Berücksichtigung finden sollten, die als solche noch nicht von einer Schwere sind, daß sie die Annahme politischer Verfolgung begründeten, ebenfalls zu einer überwiegend in relativ geschlossenen Siedlungsgebieten lebenden Gruppe, den Jeziden, ergangen ist.

  • OVG Niedersachsen, 23.05.1996 - 12 L 3389/95

    Gruppengerichtete Verfolgung; Albaner; Kosovo; Exilpolitische Betätigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Albanische Volkszugehörige sind im Kosovo weiterhin einer gruppengerichteten Verfolgung nicht ausgesetzt (Fortschreibung zu den Urteilen des 12. Senats vom 28. September 1995 - 12 L 2034/95 - und 23. Mai 1996 - 12 L 3389/95 -).

    Zu den insoweit heranzuziehenden Maßstäben verweist der Berichterstatter auf die - den Beteiligten bekannten - Urteile des Senats vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die sich der Berichterstatter zu eigen und zum Gegenstand auch dieses Urteils macht, in denen diese Maßstäbe im einzelnen dargelegt sind.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten der Sache nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt sind und daß auch die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen.

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -) und 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), die den Beteiligten bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Heranziehung zum Wehrdienst oder Maßnahmen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, keine - asyl- oder abschiebungsschutzerhebliche - politische Verfolgung darstellen und auch keine Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründen; hiervon geht - mit Recht - auch das Verwaltungsgericht aus.

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom BVerwG in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 (233 f.); BVerwGE 74, 31 (34)) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.".

    Sie sind indes nicht zu beziehen auf die Frage, ob der in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 233 f, das seinerseits an Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 70, 232, 233 f; Urt. vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31, 34) anknüpfte) vom Bundesverwaltungsgericht anerkannte und ausgeformte Übergangsbereich (BVerwG, Urt. vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367, 376) erreicht ist.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Die für eine Verfolgung sprechenden Umstände müssen jedoch nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Asylbewerber die begründete Furcht ableiten läßt, selber ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerwG, Urt. vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 375 ff. = DVBl. 1991, 1089).".

    Sie sind indes nicht zu beziehen auf die Frage, ob der in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 233 f, das seinerseits an Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urt. vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 -, BVerwGE 70, 232, 233 f; Urt. vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31, 34) anknüpfte) vom Bundesverwaltungsgericht anerkannte und ausgeformte Übergangsbereich (BVerwG, Urt. vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367, 376) erreicht ist.

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Bezogen auf die fachgerichtlich entwickelten Unterscheidungen liegt es nahe, den vom BVerwG in Abgrenzung zur Gruppenverfolgung geprägten Begriff der Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (BVerwGE 70, 232 (233 f.); BVerwGE 74, 31 (34)) in diesem Sinne zu verstehen und ihn damit in einer Weise heuristisch zu verwenden, die der vielgestaltigen Realität politischer Verfolgung Rechnung trägt.".

    Sie sind indes nicht zu beziehen auf die Frage, ob der in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 und 515, 1827/89 -, BVerfGE 83, 216, 233 f, das seinerseits an Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urt. vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 -, BVerwGE 70, 232, 233 f; Urt. vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31, 34) anknüpfte) vom Bundesverwaltungsgericht anerkannte und ausgeformte Übergangsbereich (BVerwG, Urt. vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367, 376) erreicht ist.

  • OVG Saarland, 08.02.1995 - 9 R 25/95

    Gruppenverfolgung; Kosovo-Albaner; Bundesrepublik Jugoslawien; Referenzfälle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Auf das Rechtsmittel des Beteiligten hin ist dieses Begehren, ohne daß es einer Anschlußberufung bedarf, in der Berufungsinstanz angefallen und von dem Senat bei Zurückweisung des Hauptantrages zu bescheiden (s. dazu OVG Saarland, Urt. vom 8. Februar 1995 - 9 R 25/95 -, 7).

    Die Situation der Kosovoalbaner unterscheidet sich indes von jener der Jeziden dadurch, daß die das geschlossene Siedlungsgebiet der Kosovoalbaner erheblich größer ist und sich nicht auf Inseln in einer im Ganzen feindlich gesonnenen sozialen Umwelt beschränkt (a.A. OVG Saarland, Urt. vom 8. Februar 1995 - 9 R 25/95 -, 43, unter Hinweis darauf, daß die Kosovoalbaner aus sämtlichen staatlichen Stellen entfernt worden seien und ihrem gesellschaftlichen Einfluß mithin die Grundlage entzogen worden sei).".

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    In Bezug auf die Argumentationsfigur des "Verfolgungsprogramms" kommt hinzu, daß das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 -, InfAuslR 1994, 424) nach Art und Schwere noch nicht asylerheblichen Unterdrückungen und Nachstellungen nicht jede Bedeutung abgesprochen hat, sondern ihnen durchaus Indizwirkung für das Bestehen eines Verfolgungsprogrammes beimißt.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Sie führen auch hinsichtlich der Frage, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht, zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen (BVerwG, Urt vom 18. Januar 1994 - BVerwG C 48.92 -, DVBl. 1994, 531, 532 f; Urt. vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 -, DVBl. 1994, 940/941 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.09.1996 - 12 L 3611/96
    Sie führen auch hinsichtlich der Frage, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht, zu keinen unterschiedlichen Ergebnissen (BVerwG, Urt vom 18. Januar 1994 - BVerwG C 48.92 -, DVBl. 1994, 531, 532 f; Urt. vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 -, DVBl. 1994, 940/941 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

  • VGH Bayern, 23.07.1996 - 24 BA 94.31056
  • VGH Bayern, 22.04.1994 - 21 BA 94.30676
  • VG Aachen, 23.03.1995 - 1 K 697/94
  • VG Stade, 17.05.1995 - 2 A 5322/93
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - A 14 S 531/96

    Heranziehung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo zum Wehrdienst in den

  • OVG Niedersachsen, 12.08.1997 - 12 L 2598/97

    Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Frist; Belehrung; Zustellung

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 28. September 1995 (- 12 L 2034/95 -), 23. Mai 1996 (- 12 L 3389/95 -), 12. September 1996 (- 12 L 3611/96 -) und 23. Januar 1997 (- 12 L 4581/96 -), die den Beteiligten ihrem wesentlichen Inhalt nach bekannt sind, eingehend dargelegt, daß und aus welchen Gründen die Angehörigen der albanischen Bevölkerungsgruppe im Kosovo nicht einer gruppengerichteten Verfolgung ausgesetzt (gewesen) sind; diese Beurteilung greift auch für den Ausreisezeitpunkt der Kläger.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1997 - 12 L 1559/97

    Abschiebungsschutz: Kosovo-Albanerin droht im Kosovo; Abschiebungsschutz;

    Zu der bis zu diesem Zeitpunkt bekanntgewordenen Entwicklung (die im Kern des Zeitraum bis Mitte des Jahres 1996 erfaßt), hat sich der 12. Senat in dem Urteil vom 12. September 1996 - 12 L 3611/96 - sowie in dem Urteil vom 23. Januar 1997 - 12 L 4581/96 - (letzteres Urteil ist den Beteiligten in den hier interessierenden Passagen durch Verfügung vom 20. März 1997 bereits zugänglich gemacht worden) im einzelnen geäußert.
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